unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSSBEDINGUNGEN der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG

1. GELTUNG

1.1. Alle Bestellungen und Aufträge der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG GmbH an unsere Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufs- und Bestellbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch wenn Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

1.2. Selbst wenn von Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen der Abnehmer oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.3. Die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen Anwendung finden, die diese Einkaufs- und Bestellbedingungen ergänzen oder modifizieren können.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Der Lieferant hat sich im Angebot genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen. Das Angebot hat unentgeltlich zu erfolgen und begründet keine Verpflichtung für Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG.

2.2. Maschinen, Formen, Modelle, Werkzeuge, Filme usw., die zur Durchführung der Bestellung vom Lieferanten hergestellt werden, gehen durch Zahlung der vereinbarten Vergütung in das Eigentum der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG über – auch wenn sie im Besitz des Lieferanten bleiben. Auf Anforderung sind diese Gegenstände an die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG auszuhändigen.

3. BESTELLUNGEN UND BESTELLÄNDERUNGEN

3.1. Es sind nur schriftliche Bestellungen gültig. Jede Bestellung und Bestelländerung ist vom Lieferanten unverändert, auftragsgemäß schriftlich oder per Telefax zu bestätigen. Nichteinhaltung vereinbarter Vertragsbedingungen berechtigt die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG, vom Vertrag zurückzutreten.

3.2. Eventuelle Widersprüche sind der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG gesondert, schriftlich mitzuteilen. Werden Bestellungen nicht innerhalb einer Woche schriftlich oder per Telefax bestätigt, ist die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG zum kostenlosen Widerruf der Bestellung berechtigt.

3.3. Bei durch die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG gewünschten technischen Änderungen oder Erweiterungen nach Auftragserteilung, die einen Mehrpreis bzw. Terminänderungen bedingen, ist die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG-Einkaufsabteilung unverzüglich darüber zu informieren und ihr mangels anderslautender Vereinbarung ein Zusatzangebot innerhalb von 2 Arbeitstagen zu übermitteln.

3.4. Mündliche Absprachen – auch nach Auftragserteilung – bedürfen generell der schriftlichen Bestätigung. Mehrkosten bzw. Terminänderungen, die nicht schriftlich von der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG bestätigt wurden, erkennt die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG nicht an. In allen Dokumenten sind die Artikel-, Bestell- und Projektnummer von der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG anzugeben.

4. GEHEIMHALTUNG

4.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen, welche die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG ihm zur Durchführung des Auftrags aushändigt, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Sämtliche von der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG übergegebenen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4.2. Unterlieferanten sind der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG im Rahmen der Angebotserstellung zu benennen und durch den Lieferanten entsprechend im Vorfeld der Beauftragung zur Geheimhaltung zu verpflichten.

5. PREISE

5.1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen schließt der Preis Lieferung frei der genannten Lieferanschrift einschließlich Verpackung ein.

5.2. Sollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und die Konditionen verbessern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.

6. LIEFERZEIT

6.1. Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend und versteht sich eingehende der vereinbarten Lieferanschrift. Sobald der Lieferant annehmen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Lieferant diese Mitteilung, so kann er sich auf das Hindernis nicht berufen.

6.2. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

6.3. Die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG ist berechtigt, ab dem mit der Bestellung vereinbarten Liefertermin eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% pro Arbeitstag, maximal 5% des Gesamtauftragswertes zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist bei Lieferverzug sofort fällig, ohne dass es einer weiteren Ankündigung bedarf. Die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG ist berechtigt diese bis zur Begleichung der Schlussrechnung geltend zu machen.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND FAKTURA

7.1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung per Post zu übermitteln. Die Zahlung erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. Die Laufzeit für Skonto beginnt ab Rechnungseingang und Erhalt der Ware.

7.2. Sofern die Warenanlieferung vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, beginnt die Zahlungsfrist gemäß Zahlungsbedingungen frühestens mit dem Tag des vereinbarten Liefertermins.

7.3. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung zahlt die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Eine Überlieferung wird generell nicht akzeptiert, der Rechnungsbetrag gegebenenfalls entsprechend gekürzt. Abschlagszahlungen sind nur gegen Stellung einer unbefristeten und unwiderruflichen Bankbürgschaft über diesen Betrag möglich.

7.4. Sollte durch das Fehlen einer der unter Ziffer 3 genannten Angaben auf einem Dokument eine Verzögerung der Bearbeitung eintreten, verlängern sich die genannten Fristen um den Zeitraum der Verzögerung. Die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG behält sich vor, eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € zu verrechnen.

7.5. Mit der Lieferung erhält die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG eine CE-konforme Dokumentation in der gewünschten Sprache. Eine vollständige Rechnungsbegleichung kann erst nach Erhalt der vollständigen Dokumentation erfolgen.

8. LIEFERBEDINGUNGEN UND VERSAND

8.1. Der Lieferung ist ein Lieferschein mit Angabe der Artikel-, Bestell- und Projektnummer von der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG beizufügen. Die Ware ist gut leserlich mit der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG-Artikelnummer zu beschriften. Bei fehlender Beschriftung behält sich Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG vor, eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € zu verrechnen.

8.2. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung gilt eine „frei-Haus- Lieferung“.

9. MÄNGELANSPRÜCHE UND HAFTUNG

9.1. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand den gesetzlichen und vertraglichen Qualitätsanforderungen entspricht und keine Mängel aufweist. Insbesondere hat der Liefergegenstand den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen und den Umwelt-, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen.

9.2. Im Falle von Mängeln am Liefergegenstand oder bei mangelhafter Leistung stehen der Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG die gesetzlich geltenden Rechte zu. Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind rechtzeitig im Sinne von §377 HGB gerügt, wenn die Müller-Schweitzer GmbH & Co.KG an den Lieferanten eine Mitteilung innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der Ware absendet. Versteckte Abweichungen sind rechtzeitig im Sinne von §377 HGB gerügt, wenn die Mitteilung innerhalb von 12 Werktagen nach Entdeckung an den Lieferanten abgesandt wird.

9.3. Soweit im Rahmen der Nacherfüllung ein Mangel des Liefergegenstandes beseitigt wird oder eine mangelfreie Sache geliefert wird, läuft die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche neu an.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung beginnt mit Lieferung und beträgt 24 Monate.

11. EIGENTUMSRECHTE

Sämtliche Lieferungen und Leistungen gehen mit ihrer Bezahlung in unser uneingeschränktes Alleineigentum über. Rechte Dritter bestehen nicht.

12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Siegen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

MÜLLER – SCHWEITZER GMBH & CO. KG

Wenschtstraße 17 – 57078 SIEGEN

Telefon: 0271 / 88018 – 0  

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